Mediation von LPA-Bremen
Mediation – ein sinnvolles Hilfsmittel
In den meisten Fällen ist es im Streitfall nicht möglich, die uneinigen Parteien zu einer Mediation zu bewegen, weil ja jeder vollkommen sicher ist, dass der/die Andere Schuld hat. Vor Gericht kommt dann der erste Dämpfer. Der erste Vorschlag des vorsitzenden Richters in der Güteverhandlung ist meist die hälftige Teilung der Forderung auf beide Parteien mit dem Hinweis, dass Gutachter-, Gerichts- und Anwaltskosten den Streitwert in unwirtschaftliche Höhen schnellen lassen würden. So hätte am Ende keiner etwas davon. Doch selbst die Hartgesottenen, die hiervor nicht zurückschrecken, weil es ihnen „ums Prinzip“ geht, werden sich wundern, wie lange Gerichtsgutachten dauern können. Hier weiß ich aus Erfahrung, dass ein Jahr schnell ins Land geht, bis ein Gerichtsgutachten vorliegt. Und somit ist die Mediation ein sinnvolles Hilfsmittel, um die Gerichte zu entlasten und jeder Partei gerecht zu werden.
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